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Anrainerverzeichnis

Anrainerverzeichnis: angrenzende Liegenschaften und ihre Eigentümer

Das Anrainerverzeichnis zeigt alle Grundstücke, die unmittelbar an deine Liegenschaft grenzen, samt den jeweils eingetragenen Eigentümern. Ausgangspunkt ist immer das Grundstück, nie eine Person.

Was das Anrainerverzeichnis enthält

Als Anrainer gilt, wem ein Grundstück gehört, das eine gemeinsame Grenze mit deiner Liegenschaft hat. Das Anrainerverzeichnis fasst diese direkten Nachbarn in einer Liste zusammen.

Zu jedem angrenzenden Grundstück werden die Ordnungsmerkmale ausgewiesen: Einlagezahl (EZ), Grundstücksnummer und Katastralgemeinde sowie die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit ihren Anteilen.

Die räumliche Nachbarschaft ergibt sich aus der digitalen Katastralmappe, in der die Grundstücksgrenzen grafisch erfasst sind. Wer Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks ist, stammt aus dem Eigentumsblatt (B-Blatt) des Grundbuchs. Beide Quellen werden zusammengeführt.

Das Verzeichnis bildet den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage ab. Ändert sich später ein Eigentümer oder eine Grenze, ist eine neue Abfrage nötig.

Wofür du ein Anrainerverzeichnis brauchst

Im Bauverfahren haben Anrainer nach den Bauordnungen der Bundesländer oft Parteistellung, etwa wegen Abstandsregeln, Licht oder Immissionen. Wer ein Bauvorhaben plant oder beurteilen will, muss wissen, welche Nachbarn betroffen sind und wem die angrenzenden Grundstücke gehören.

Auch bei Grenzfragen ist das Verzeichnis hilfreich: Zaun, Hecke, Einfriedung oder ein Wegerecht lassen sich nur mit der richtigen Gegenseite klären. Das Anrainerverzeichnis nennt dir die zuständigen Eigentümer.

Vor einem Kauf gibt das Verzeichnis ein Bild des Umfelds. Du siehst, ob angrenzende Flächen in öffentlicher Hand, bei einem einzelnen Eigentümer oder bei mehreren Miteigentümern liegen.

In der Land- und Forstwirtschaft erleichtert es Bewirtschaftung, Pacht oder Arrondierung, weil die umliegenden Eigentümer auf einen Blick erfasst sind.

So entsteht dein Anrainerverzeichnis bei Grundblick

Du startest auf der Karte und wählst deine Liegenschaft über Adresse oder Grundstück. Die Suche und das Auflösen der Adresse zum richtigen Grundstück sind kostenlos.

Erst danach, vor der eigentlichen Abfrage, erfolgt die Bezahlung. Anschliessend wird das Anrainerverzeichnis über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle bezogen und an dich durchgereicht. Der Preis versteht sich inkl. 20 Prozent USt.

Grundblick ist selbst keine Verrechnungsstelle und führt keinen eigenen Eigentümer-Datenbestand. Die Daten werden nur durchgereicht und kurz aufbewahrt, nicht auf Vorrat gesammelt.

Häufige Fragen

01Bekomme ich auch die Namen der angrenzenden Eigentümer?

Ja. Das Anrainerverzeichnis weist zu jedem angrenzenden Grundstück die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer aus. Gefunden werden sie ausschliesslich über die Liegenschaft, nicht über eine Personensuche.

02Worin unterscheidet sich das Anrainerverzeichnis vom Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug beschreibt eine einzelne Liegenschaft mit A-, B- und C-Blatt. Das Anrainerverzeichnis blickt nach aussen und listet die ringsum angrenzenden Grundstücke samt ihren Eigentümern.

03Kann ich einen Nachbarn über seinen Namen suchen?

Nein. Eine Personensuche im Grundbuch (Personenverzeichnis nach Paragraph 6 GUG) ist unzulässig. Eigentümer findest du nur über Adresse oder Grundstück. Eine Personensuche im Firmenbuch wäre dagegen zulässig.

04Brauche ich das Anrainerverzeichnis für ein Bauverfahren?

Anrainer haben nach den Bauordnungen der Bundesländer häufig Parteistellung im Bauverfahren. Das Verzeichnis zeigt dir, welche Grundstücke angrenzen und wem sie gehören, damit du die betroffenen Nachbarn kennst.

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