Denkmalliste Österreich: denkmalgeschützte Objekte auf der Karte
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz? Grundblick zeigt die Objekte der Denkmalliste des Bundesdenkmalamts als Punkte auf der Karte, österreichweit und kostenlos. Statt PDF-Listen zu wälzen, siehst du die geschützten Objekte direkt in ihrer Umgebung.

In drei Schritten zum Ergebnis
- 01
Ort oder Adresse suchen
Gib eine Adresse oder einen Ort ein. Ab mittlerer Zoomstufe erscheinen die Denkmal-Punkte der Umgebung.
- 02
Denkmal-Ebene einblenden
Aktiviere die Ebene Denkmalschutz. Jeder Punkt steht für ein Objekt der BDA-Denkmalliste an seiner Adresse.
- 03
Objekt prüfen
Ein Klick auf den Punkt zeigt die Objektinformation. Für verbindliche Auskünfte und Bescheide ist das Bundesdenkmalamt zuständig.
Alle Schritte passieren direkt in der kostenlosen Karte.
Diese Karten-Ebenen sind enthalten
- Denkmalschutz (BDA)
Unter Denkmalschutz stehende Objekte (BDA-Denkmalliste, österreichweit). Punkte adressbasiert, rund zwei Drittel der Objekte verortet. Erstinformation, nicht rechtsverbindlich.
- Denkmalgeschütztes Objekt
Von der PDF-Liste zur Karte
Das Bundesdenkmalamt veröffentlicht die Denkmalliste jährlich je Bundesland. Grundblick verortet diese Objekte über das Adressregister und zeigt sie als Punkte auf der Karte. So siehst du auf einen Blick, welche Gebäude in einer Straße oder einem Ortskern geschützt sind.
Rund zwei Drittel der Objekte lassen sich punktgenau einer Adresse zuordnen. Objekte ohne eindeutige Adresse, etwa Bildstöcke im Freiland oder Ensembles, fehlen als Punkt, obwohl sie geschützt sind.
Was Denkmalschutz für Eigentümer bedeutet
Denkmalschutz bedeutet, dass Veränderungen am Objekt der Bewilligung durch das Bundesdenkmalamt bedürfen: von der Fassadensanierung über Fenstertausch bis zum Umbau. Dafür gibt es steuerliche Begünstigungen und Förderungen für die Erhaltung.
Vor dem Kauf eines älteren Hauses lohnt der Blick auf die Karte doppelt: Der Schutzstatus beeinflusst Sanierungskosten, Möglichkeiten und Wert. In Wien kannst du ergänzend die Schutzzonen des Ortsbildschutzes auf der Flächenwidmungs-Ebene prüfen.
Karte ist Erstinformation, Bescheid ist Recht
Maßgeblich ist immer der Bescheid beziehungsweise die Verordnung des Bundesdenkmalamts. Ein fehlender Punkt auf der Karte ist kein Beweis, dass ein Objekt nicht geschützt ist. Im Zweifel beim BDA nachfragen, besonders vor Kauf oder Umbau.
Erstinformation, keine Gewähr
Die Karten-Ebenen dienen der Orientierung. Sie sind keine parzellenscharfe Rechtsauskunft und ersetzen keine behördliche Auskunft.
Rund zwei Drittel der Objekte sind punktgenau verortet (adressbasiert). Ein fehlender Punkt bedeutet nicht, dass kein Denkmalschutz besteht.
Datenquellen: Bundesdenkmalamt (Verortung über BEV-Adressregister) (Gemeinfrei (§ 7 UrhG) / CC BY 4.0 (BEV))
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Häufige Fragen: Denkmalliste
01Wie finde ich heraus, ob ein Haus unter Denkmalschutz steht?
Adresse auf der Karte suchen und die Denkmal-Ebene einblenden. Erscheint ein Punkt am Objekt, ist es in der BDA-Denkmalliste. Verbindliche Auskunft gibt das Bundesdenkmalamt.
02Sind alle Denkmäler auf der Karte verortet?
Nein. Rund zwei Drittel der Objekte sind punktgenau über ihre Adresse verortet. Objekte ohne eindeutige Adresse fehlen als Punkt, obwohl sie geschützt sind. Ein fehlender Punkt ist keine Entwarnung.
03Darf ich ein denkmalgeschütztes Haus umbauen?
Veränderungen brauchen eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts. Vieles ist möglich, wenn der Denkmalwert gewahrt bleibt. Früh mit dem BDA reden erspart Planungsschleifen.
04Ist die Denkmalliste auf Grundblick aktuell?
Grundlage ist die jeweils veröffentlichte Denkmalliste des BDA, die Grundblick regelmäßig aktualisiert. Tagesaktuelle Unterschutzstellungen können fehlen, maßgeblich ist der Bescheid.
05Kostet die Abfrage etwas?
Nein, die Karte ist dauerhaft kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Die Denkmalliste ist als amtliches Werk gemeinfrei, die Verortung nutzt das offene BEV-Adressregister.
Wem gehört das Grundstück? Das steht im Grundbuch.
Die Karte ist und bleibt kostenlos. Der amtlich signierte Grundbuchauszug ist ein kostenpflichtiges amtliches Dokument, bezogen über eine vom BMJ autorisierte Verrechnungsstelle, ab € 9,90.
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