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Glossar

Grundbuchbegriffe einfach erklärt

Von Einlagezahl bis Superädifikat. Die wichtigsten Begriffe rund um Grundbuch und Kataster.

EinlagezahlEZ
Ordnungsnummer einer Liegenschaft (Grundbuchskörper) innerhalb einer Katastralgemeinde. Unter der EZ sind alle Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und Lasten zusammengefasst.
KatastralgemeindeKG
Kleinste Vermessungseinheit des Katasters. Jede KG hat eine eigene fünfstellige Nummer. EZ und Grundstücksnummern gelten jeweils innerhalb einer KG.
GrundstücksnummerGST-NR
Nummer eines einzelnen Grundstücks innerhalb der Katastralgemeinde. Mehrere Grundstücke können zu einer Einlagezahl gehören.
Hauptbuch
Der zentrale Teil des Grundbuchs mit den Einlagen (A-, B- und C-Blatt). Der aktuelle Grundbuchauszug ist ein Auszug aus dem Hauptbuch.
Urkundensammlung
Sammlung der Urkunden, die den Eintragungen zugrunde liegen, etwa Kaufverträge oder Pfandurkunden. Ab 2006 weitgehend elektronisch verfügbar.
Plombe
Hinweis im Grundbuch, dass ein Antrag offen und noch nicht erledigt ist. Der eingetragene Stand kann sich dadurch noch ändern.
DienstbarkeitServitut
Recht, eine fremde Liegenschaft in bestimmter Weise zu nutzen oder den Eigentümer zu einer Duldung zu verpflichten, zum Beispiel ein Wege- oder Wohnrecht. Steht im C-Blatt.
Reallast
Verpflichtung des jeweiligen Eigentümers zu wiederkehrenden Leistungen aus der Liegenschaft, etwa Ausgedinge. Eintragung im C-Blatt.
PfandrechtHypothek
Sicherung einer Geldforderung an der Liegenschaft. Bei Nichtzahlung kann der Gläubiger die Verwertung betreiben. Eintragung im C-Blatt.
Superädifikat
Bauwerk auf fremdem Grund, das nicht in das Eigentum am Grund übergeht. Wird gesondert behandelt und ist nicht zwingend im Hauptbuch der Liegenschaft ersichtlich.
Wohnungseigentum
Anteil an einer Liegenschaft, verbunden mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Objekt (Wohnung, Geschäftsraum, Stellplatz).
Belastungs- und Veräusserungsverbot
Eintragung, die den Eigentümer daran hindert, die Liegenschaft ohne Zustimmung der Berechtigten zu belasten oder zu verkaufen. Häufig zwischen Angehörigen.
Vorkaufsrecht
Recht, eine Liegenschaft im Verkaufsfall zu den Bedingungen eines Dritten vorrangig zu erwerben.
Anmerkung
Eintragung zur Sichtbarmachung rechtlich erheblicher Umstände, etwa der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräusserung.
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