Das B-Blatt (Eigentumsblatt) im Grundbuch
Das B-Blatt, auch Eigentumsblatt genannt, weist die Eigentümer einer Liegenschaft, ihre Anteile und den Rechtsgrund des Erwerbs aus. Dieser Leitfaden erklärt, was im B-Blatt steht und wann ein Teilauszug ausreicht.
Was das B-Blatt enthält
Das Grundbuch gliedert jede Einlage im Hauptbuch in drei Blätter: das A-Blatt (Gutsbestand, also das Grundstück), das B-Blatt (Eigentum) und das C-Blatt (Lasten). Das B-Blatt beantwortet eine einzige, zentrale Frage: Wem gehört die Liegenschaft?
Eingetragen sind unter einer laufenden Nummer (B-LNR) die Eigentümer mit Namen und Geburtsdatum, der jeweilige Anteil am Grundbuchskörper sowie der Eigentumstitel. Der Titel ist die Urkunde, auf der der Erwerb beruht, etwa ein Kaufvertrag, ein Schenkungsvertrag oder ein Einantwortungsbeschluss nach einer Verlassenschaft.
Auch personenbezogene Anmerkungen können hier vermerkt sein, beispielsweise eine Erwachsenenvertretung oder die Anmerkung der beabsichtigten Veräusserung. Belastungen wie Pfandrechte oder Dienstbarkeiten gehören dagegen nicht ins B-Blatt, sondern ins C-Blatt.
Anteile, Miteigentum und Wohnungseigentum
Gehört eine Liegenschaft einer einzigen Person, steht im B-Blatt der Anteil 1/1. Bei mehreren Eigentümern werden ideelle Anteile geführt, etwa je 1/2 bei schlichtem Miteigentum. Jeder Anteil bildet eine eigene B-LNR.
Beim Wohnungseigentum ist ein Miteigentumsanteil untrennbar mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Objekt verbunden. Im B-Blatt erkennen Sie das an Formulierungen wie 158/1000 Anteile, mit denen Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist.
Diese Angaben sind entscheidend, wenn Sie klären wollen, ob es sich um eine einzelne Wohnung in einem Mehrparteienhaus oder um die gesamte Liegenschaft handelt. Aus den Anteilen lässt sich ablesen, wie das Eigentum aufgeteilt ist.
Teilauszug B-Blatt oder vollständiger Auszug
Brauchen Sie nur die Eigentumsverhältnisse, genügt ein Teilauszug, der ausschliesslich das B-Blatt wiedergibt. Wollen Sie zusätzlich Grundstücksdaten aus dem A-Blatt und Belastungen aus dem C-Blatt sehen, ist der vollständige Grundbuchauszug die richtige Wahl.
Beide Varianten beziehen Sie bei Grundblick als amtlich signiertes PDF aus dem aktuellen Hauptbuch, und zwar über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle. Grundblick selbst ist keine Verrechnungsstelle, sondern reicht Ihre Abfrage durch.
Den Ausgangspunkt bildet immer die Liegenschaft. Sie suchen über Adresse oder Grundstück auf der Karte, Grundblick löst die Einlagezahl und die Katastralgemeinde auf. Diese Suche und Adressauflösung sind kostenlos. Erst die eigentliche Abfrage ist kostenpflichtig, inklusive 20 Prozent USt, und wird vor dem Bezug bezahlt.
Häufige Fragen
01Was ist der Unterschied zwischen B-Blatt und C-Blatt?
Das B-Blatt nennt die Eigentümer, ihre Anteile und den Eigentumstitel. Das C-Blatt, auch Lastenblatt, führt Belastungen wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten oder ein Belastungs- und Veräusserungsverbot. Wer nur wissen will, wem eine Liegenschaft gehört, braucht das B-Blatt.
02Kann ich über das B-Blatt nach einer Person suchen?
Nein. Das Grundbuch wird über die Liegenschaft geführt, nicht über Personen. Eigentümer finden Sie also nur, indem Sie von einer Adresse oder einem Grundstück ausgehen. Eine allgemeine Personensuche im Grundbuch (Personenverzeichnis nach Paragraph 6 GUG) ist unzulässig. Eine Personensuche wäre nur im Firmenbuch möglich.
03Ist der Teilauszug B-Blatt amtlich gültig?
Ja. Der Teilauszug wird elektronisch amtlich signiert und gibt den aktuellen Stand des Hauptbuchs wieder. Er hat denselben Beweiswert wie der entsprechende Teil eines vollständigen Auszugs.
04Wann lohnt sich der Teilauszug statt des vollständigen Auszugs?
Wenn Sie ausschliesslich die Eigentümer und ihre Anteile prüfen wollen, etwa zur Klärung der Zuständigkeit, reicht das B-Blatt. Geht es um Kaufprüfung, Finanzierung oder Lastenfreiheit, sollten Sie den vollständigen Auszug mit A-, B- und C-Blatt wählen.
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