Das C-Blatt (Lastenblatt): Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten und Verbote
Das C-Blatt, auch Lastenblatt genannt, ist der dritte Teil eines Grundbuchkörpers. Hier stehen alle dinglichen Lasten einer Liegenschaft, von der Hypothek über die Dienstbarkeit bis zum Belastungsverbot.
Was im C-Blatt eingetragen wird
Jeder Grundbuchkörper, also jede Einlage im Hauptbuch, besteht aus drei Blättern. Das A-Blatt beschreibt die Liegenschaft, das B-Blatt nennt die Eigentümer und das C-Blatt führt die Lasten. Aus diesem Grund wird das C-Blatt auch Lastenblatt genannt.
Eingetragen werden hier dingliche Rechte Dritter an der Liegenschaft, vor allem Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten, Vor- und Wiederkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräusserungsverbote. Auch ein Bestandrecht, etwa eine langfristige Miete oder Pacht, kann auf Wunsch verbüchert werden.
Jede Last hat eine eigene laufende Nummer und verweist auf die zugrunde liegende Urkunde, zum Beispiel einen Pfandbestellungsvertrag oder einen Dienstbarkeitsvertrag. So lässt sich nachvollziehen, woraus die Belastung entstanden ist und zu wessen Gunsten sie besteht.
Pfandrecht, Dienstbarkeit, Reallast und Verbot
Das Pfandrecht, meist eine Hypothek, sichert eine Geldforderung an der Liegenschaft. Eingetragen wird entweder ein fester Betrag oder ein Höchstbetrag, bis zu dem die Liegenschaft haftet. Der Rang der Eintragung entscheidet, wer im Fall einer Zwangsversteigerung zuerst aus dem Erlös bedient wird.
Eine Dienstbarkeit räumt einem anderen ein Nutzungsrecht ein. Bekannte Beispiele sind das Wegerecht, das Leitungsrecht, das Wohnungsgebrauchsrecht und der Fruchtgenuss. Sie kann zugunsten eines anderen Grundstücks bestehen (Grunddienstbarkeit) oder zugunsten einer bestimmten Person (persönliche Dienstbarkeit).
Eine Reallast verpflichtet den jeweiligen Eigentümer zu wiederkehrenden Leistungen, klassisch das Ausgedinge zur Versorgung von Übergebern eines Hofes. Das Belastungs- und Veräusserungsverbot nach Paragraph 364c ABGB schliesslich verbietet Verkauf oder weitere Belastung. Dinglich, also gegenüber jedermann wirksam, ist es nur zwischen nahen Angehörigen.
Warum die Lasten beim Kauf zählen
Lasten haften an der Liegenschaft, nicht an der Person. Wer ein Grundstück kauft, übernimmt die im C-Blatt eingetragenen Rechte, sofern nichts anderes vereinbart und durchgeführt wird. Lastenfrei bedeutet, dass keine solchen Eintragungen bestehen oder dass sie vor der Übergabe gelöscht werden.
Eingetragene Lasten verschwinden nicht von selbst. Für die Löschung braucht es eine taugliche Urkunde, etwa eine Löschungsquittung der Bank oder eine Aufsandungserklärung des Berechtigten. Solange diese fehlt, bleibt die Last im Grundbuch sichtbar und wirksam.
Im amtlichen Grundbuchauszug sind alle drei Blätter enthalten, also auch das vollständige C-Blatt mit dem aktuellen Stand der Lasten. Bei Grundblick finden Sie die Liegenschaft kostenlos über Adresse oder Grundstück. Den signierten Auszug beziehen Sie anschliessend über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle, die Zahlung erfolgt vor der Abfrage.
Häufige Fragen
01Steht jede Schuld des Eigentümers im C-Blatt?
Nein. Im C-Blatt stehen nur dingliche Lasten, die an der Liegenschaft eingetragen sind. Eine private Schuld ohne grundbücherliches Pfandrecht erscheint dort nicht. Erst wenn ein Gläubiger ein Pfandrecht eintragen lässt, wird die Sicherung im Lastenblatt sichtbar.
02Was bedeutet lastenfrei?
Lastenfrei heisst, dass im C-Blatt keine Belastungen eingetragen sind oder dass bestehende Lasten bis zur Übergabe gelöscht werden. Prüfen lässt sich das nur am aktuellen Grundbuchauszug, nicht an älteren Kopien, da sich der Stand jederzeit ändern kann.
03Sehe ich das C-Blatt im Grundbuchauszug von Grundblick?
Ja. Der amtliche Auszug enthält das A-, B- und C-Blatt. Sie suchen die Liegenschaft kostenlos über die Adresse oder das Grundstück und bezahlen erst vor der Abfrage. Grundblick ist dabei keine Verrechnungsstelle, sondern leitet die Abfrage über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle weiter.
04Kann ich im Grundbuch nach einer Person suchen, um deren Lasten zu sehen?
Nein. Die Suche läuft immer über die Liegenschaft, also über Adresse oder Grundstück. Eine Personensuche im Grundbuch ist nach Paragraph 6 GUG unzulässig. Wer das C-Blatt einsehen will, braucht daher die konkrete Liegenschaft, nicht den Namen des Eigentümers.
Grundbuchauszug in zwei Minuten
Finde dein Grundstück per Karte und beziehe den amtlich signierten Auszug.
Grundstück finden