Historischer Grundbuchauszug: gelöschte und frühere Eintragungen
Ein historischer Auszug macht sichtbar, was im aktuellen Grundbuch nicht mehr aufscheint: gelöschte Pfandrechte, frühere Eigentümer und beendete Dienstbarkeiten. So lässt sich die Geschichte einer Liegenschaft Schritt für Schritt nachvollziehen.
Was der historische Auszug zeigt
Der gewöhnliche, also aktuelle Grundbuchauszug bildet nur den derzeit gültigen Stand einer Liegenschaft ab. Alles, was im Lauf der Zeit gelöscht oder geaendert wurde, verschwindet aus dieser Ansicht. Der historische Auszug geht einen Schritt weiter und zeigt zusätzlich jene Eintragungen, die nicht mehr in Kraft sind.
Gelöschte Eintragungen werden dabei nicht entfernt, sondern bleiben sichtbar und sind als gelöscht gekennzeichnet. Auf diese Weise bleibt nachvollziehbar, welches Recht wann begründet und wann wieder beseitigt wurde, etwa eine abbezahlte Hypothek oder ein aufgehobenes Belastungs- und Veräusserungsverbot.
Typische Anwendungsfälle sind die Prüfung vor einem Liegenschaftskauf, die Klärung alter Dienstbarkeiten oder das Nachvollziehen der Eigentümerkette. Auch für die Recherche zu einem konkreten Grundstück, dessen Belastungen in der Vergangenheit eine Rolle spielen, ist der historische Auszug oft die einzige Quelle innerhalb des Grundbuchs.
Gelöschte Eintragungen richtig lesen
Das Grundbuch gliedert jede Einlage in drei Blätter. Das A-Blatt (Gutsbestandsblatt) beschreibt die Grundstücke und ihre Fläche, das B-Blatt (Eigentumsblatt) nennt die Eigentümer und ihre Anteile, das C-Blatt (Lastenblatt) führt Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten und Verbote. Diese Struktur gilt auch im historischen Auszug.
Gelöschte Einträge sind im historischen Auszug als gelöscht markiert und mit der Tagebuchzahl (TZ) sowie dem jeweiligen Datum versehen. Anhand dieser Reihenfolge lässt sich rekonstruieren, in welcher zeitlichen Abfolge Rechte eingetragen und wieder gelöscht wurden.
Im B-Blatt bildet die Abfolge der Eintragungen die Eigentümerkette ab. Früheres Eigentum bleibt mit dem Titel der Einverleibung, also etwa Kaufvertrag, Schenkung oder Einantwortung, ersichtlich. So lesen Sie ab, wer eine Liegenschaft vor dem heutigen Eigentümer besessen hat.
Im C-Blatt zeigen sich beendete Belastungen: getilgte Darlehen, gelöschte Vorkaufsrechte oder ausgelaufene Wohnungsgebrauchsrechte. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen aufrechten und gelöschten Lasten, denn nur die aufrechten Eintragungen belasten die Liegenschaft heute noch.
Wie weit die Historie zurückreicht
Die elektronische Historie reicht nicht beliebig weit zurück. Sie beginnt im Wesentlichen mit der Umstellung des Grundbuchs auf die automationsunterstützte Datenverarbeitung. Dieser Zeitpunkt liegt je nach zuständigem Bezirksgericht unterschiedlich, meist in den 1980er und 1990er Jahren.
Eintragungen, die bereits vor der Digitalisierung gelöscht wurden, sind im elektronischen historischen Auszug in der Regel nicht enthalten. Für diese älteren Vorgänge muss das papierene Hauptbuch herangezogen werden, das beim jeweiligen Bezirksgericht oder im zuständigen Landesarchiv aufbewahrt wird.
Die zugrunde liegenden Urkunden, etwa Kaufverträge oder Pfandbestellungsurkunden, sind nicht Teil des Auszugs selbst. Sie liegen in der Urkundensammlung und können gesondert eingesehen werden. Der historische Auszug verweist über die Tagebuchzahl auf die jeweilige Urkunde.
Historischen Auszug über Grundblick beziehen
Die Suche und die Auflösung einer Adresse auf die richtige Liegenschaft sind bei Grundblick kostenlos. Sie wählen ein Grundstück über die Karte oder über die Adresse und sehen Einlagezahl und Katastralgemeinde, bevor Sie eine Abfrage starten.
Einträge und Eigentümer ergeben sich ausschliesslich aus der Liegenschaft. Eine Suche nach Personen ist im Grundbuch nicht zulässig, das Personenverzeichnis ist nach Paragraph 6 GUG ausgeschlossen. Sie gelangen also immer über das Grundstück zum Eigentümer, nie umgekehrt.
Die Bezahlung erfolgt erst unmittelbar vor der amtlichen Abfrage. Grundblick ist selbst keine Verrechnungsstelle, der Auszug wird amtlich signiert über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle bezogen. Der Preis versteht sich inklusive 20 Prozent USt.
Häufige Fragen
01Was ist der Unterschied zwischen aktuellem und historischem Grundbuchauszug?
Der aktuelle Auszug zeigt nur den derzeit gültigen Stand einer Liegenschaft. Der historische Auszug zeigt zusätzlich die gelöschten und frühere Eintragungen, also etwa beendete Pfandrechte, gelöschte Dienstbarkeiten und früheres Eigentum. Gelöschte Einträge bleiben dabei als gelöscht gekennzeichnet sichtbar.
02Wie weit reicht der historische Auszug zurück?
Die elektronische Historie beginnt mit der Umstellung des Grundbuchs auf die elektronische Datenverarbeitung. Dieser Zeitpunkt liegt je nach Bezirksgericht unterschiedlich, in der Regel in den 1980er und 1990er Jahren. Ältere Einträge finden sich nur im papierenen Hauptbuch beim Bezirksgericht oder im Landesarchiv.
03Kann ich über den historischen Auszug frühere Eigentümer herausfinden?
Ja. Das B-Blatt bildet die Eigentümerkette ab, sodass auch Voreigentümer samt Titel der Einverleibung ersichtlich sind, soweit sie in der elektronischen Historie erfasst sind. Die Recherche erfolgt dabei immer über die Liegenschaft. Eine Personensuche im Grundbuch ist nicht zulässig.
04Sind gelöschte Pfandrechte noch sichtbar?
Im historischen Auszug ja. Getilgte Hypotheken und andere beendete Lasten erscheinen im C-Blatt als gelöscht, mit Tagebuchzahl und Datum. Sie belasten die Liegenschaft nicht mehr, bleiben aber zur Nachvollziehbarkeit dokumentiert. Nur die aufrechten Eintragungen wirken sich heute noch aus.
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