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Grundblick Redaktion · 02.06.2026

Eigentümer einer Immobilie herausfinden: was erlaubt ist

Wer ist Eigentümer eines bestimmten Grundstücks? Diese Frage beantwortet das Grundbuch. Wichtig ist die Richtung der Suche: erlaubt ist die Abfrage über die Liegenschaft, nicht über die Person.

Der legale Weg: über die Liegenschaft

Nach dem Grundbuchsumstellungsgesetz darf jede Person das Grundbuch, die Urkundensammlung und die Hilfsverzeichnisse einsehen. Du gibst also die Adresse oder die Grundstücksnummer ein und erhältst den Auszug mit den Eigentumsverhältnissen. Genau das bietet Grundblick.

Was nicht erlaubt ist

Das Personenverzeichnis des Grundbuchs ist von der allgemeinen Einsichtsbefugnis ausgenommen. Eine Suche nach dem Muster „Name eingeben und alle Liegenschaften einer Person anzeigen" ist im Grundbuch nicht zulässig. Diese Abfrage steht nur bestimmten Berufsgruppen mit besonderer Befugnis offen.

Firmen sind öffentlich

Anders ist es beim Firmenbuch: Dieses ist öffentlich, eine Personensuche nach Geschäftsführern oder Gesellschaftern ist dort zulässig. Für Liegenschaften einer GmbH kombinierst du beide Quellen.

Kurz zusammengefasst

Über Adresse oder Grundstück zum Eigentümer: ja. Über den Namen zu allen Liegenschaften einer Privatperson: nein. Grundblick hält sich strikt an diese Grenze.

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