Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist die amtliche Auskunft darüber, wem eine Liegenschaft gehört und welche Rechte und Lasten auf ihr liegen. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau aus A-, B- und C-Blatt und zeigt, wofür du den Auszug brauchst.
Was der Grundbuchauszug zeigt
Das Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem die Bezirksgerichte alle Liegenschaften in Österreich mit ihren Eigentumsverhältnissen und Belastungen führen. Es wird elektronisch geführt und geniesst öffentlichen Glauben: Wer eingetragen ist, gilt als berechtigt. Der Grundbuchauszug ist die Momentaufnahme aus diesem Register für eine bestimmte Liegenschaft.
Massgeblich ist dabei die Einlagezahl (EZ) innerhalb einer Katastralgemeinde, nicht die Postadresse. Eine Einlage kann ein einzelnes Grundstück oder mehrere Grundstücke umfassen. Über Grundblick löst du die Adresse oder die Parzelle auf der Karte kostenlos zur richtigen EZ und Katastralgemeinde auf.
Beim Stand unterscheidet man zwei Varianten. Der aktuelle Auszug gibt den derzeit gültigen Stand wieder. Der historische Auszug zeigt zusätzlich gelöschte, also frühere Eintragungen und ist dann sinnvoll, wenn du frühere Eigentümer oder bereits gelöschte Lasten nachvollziehen willst.
Bei Grundblick beziehst du den Auszug über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle. Das PDF ist amtssigniert und die Signatur lässt sich bei der Justiz prüfen. Die Suche und die Adressauflösung sind kostenlos, bezahlt wird erst die Abfrage, jeweils inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer.
Aufbau: A-, B- und C-Blatt
Jede Einlage beginnt mit der Aufschrift, dem Kopf des Auszugs. Dort stehen die Katastralgemeinde mit ihrer Nummer, die Einlagezahl und das zuständige Bezirksgericht. Darunter folgt der Inhalt in drei Abschnitten, die seit jeher als A-, B- und C-Blatt bezeichnet werden.
Das A-Blatt, das Gutsbestandsblatt, beschreibt die Liegenschaft als Sache. Im Teil A1 stehen die einzelnen Grundstücke mit Grundstücksnummer, Fläche in Quadratmetern und Benützungsart, etwa Baufläche oder landwirtschaftlich genutzt. Im Teil A2 sind Rechte vermerkt, die mit der Liegenschaft verbunden sind und ihr zugutekommen, zum Beispiel ein Geh- und Fahrtrecht über das Nachbargrundstück.
Das B-Blatt, das Eigentumsblatt, nennt die Eigentümer mit Namen, Geburtsdatum und ihren Anteilen. Bei mehreren Eigentümern stehen hier die Quoten als Bruchteile. Bei Wohnungseigentum ist der Miteigentumsanteil mit dem konkreten Objekt verknüpft, etwa mit Wohnung Top 5. Geht es dir nur um die Eigentumsfrage, reicht oft ein Teilauszug des B-Blatts.
Das C-Blatt, das Lastenblatt, führt die Belastungen und Beschränkungen auf. Dazu zählen Pfandrechte für Kredite (Hypotheken), Dienstbarkeiten wie Wohnungs- oder Wegerechte, Reallasten, Vorkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräusserungsverbote. Eine offene Plombe am Rand signalisiert, dass ein Antrag noch nicht erledigt ist und sich der Stand noch ändern kann.
Wofür du einen Grundbuchauszug brauchst
Beim Kauf einer Immobilie ist der Auszug die wichtigste Vorabprüfung. Du siehst, ob die verkaufende Person tatsächlich Eigentümer ist, ob Pfandrechte oder Wege- und Wohnrechte bestehen und ob ein Veräusserungsverbot den Verkauf blockiert. So vermeidest du böse Überraschungen vor der Unterschrift.
Banken verlangen den Auszug für die Finanzierung, weil die Hypothek im C-Blatt eingetragen wird. Auch bei Erbschaft und Verlassenschaft, bei Schenkungen, im Bauverfahren oder bei der Klärung von Grenz- und Wegerechten ist der amtliche Auszug der übliche Nachweis.
Wichtig: Eigentümer findest du immer über die Liegenschaft, also über Adresse oder Grundstück, niemals über eine Personensuche im Grundbuch. Eine Suche nach allen Liegenschaften einer Person (Personenverzeichnis) ist nach Paragraph 6 GUG unzulässig. Eine Personensuche im Firmenbuch wäre hingegen zulässig.
Über Grundblick findest du jede Liegenschaft per Adresse oder direkt auf der Karte, prüfst die Eckdaten kostenlos und wählst dann zwischen Vollauszug, Teilauszug oder historischem Auszug. Bezahlt wird erst unmittelbar vor der amtlichen Abfrage.
Häufige Fragen
01Wo finde ich den Eigentümer einer Liegenschaft?
Im B-Blatt des Grundbuchauszugs. Den richtigen Auszug findest du über die Adresse oder das Grundstück auf der Karte. Eine Personensuche im Grundbuch, also die Suche nach allen Objekten einer bestimmten Person, ist nach Paragraph 6 GUG nicht zulässig.
02Was kostet ein Grundbuchauszug?
Der Preis hängt von der Auszugsart ab, etwa Vollauszug oder Teilauszug, und wird vor dem Kauf inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer angezeigt. Die Suche und die Adressauflösung sind kostenlos, bezahlt wird erst die Abfrage.
03Brauche ich alle drei Blätter oder reicht ein Teil?
Der Vollauszug enthält A-, B- und C-Blatt. Geht es dir nur um die Eigentumsverhältnisse, reicht meist ein Teilauszug des B-Blatts. Für offene Kredite und sonstige Lasten brauchst du zusätzlich das C-Blatt.
04Ist der Auszug von Grundblick amtlich gültig?
Ja. Der Auszug wird über eine vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstelle bezogen und ist amtssigniert. Die Signatur lässt sich bei der Justiz prüfen.
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