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Für Erben, Schenkung und Scheidung

Grundbuchauszug und Lasten-Check für Erbschaft, Schenkung und Scheidung: alle Unterlagen vor dem Notartermin

Ein Todesfall, eine Hausübergabe oder eine Scheidung bringt genug Termine und Fragen mit sich. Grundblick liefert dir den amtlich signierten Grundbuchauszug der Liegenschaft und historische Auszüge in Minuten als PDF, dazu eine verständliche Lasten-Ampel. Auch den alten Kaufvertrag kannst du aus der Urkundensammlung abrufen, sofern er dort digital hinterlegt ist, im Regelfall ab 2006. So weißt du, was im Grundbuch steht, bevor Notar, Gericht oder Steuerberater danach fragen.

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Was dir Grundblick bringt

  • Unterlagen vor dem Notartermin

    Aktueller Auszug und historischer Auszug kommen in Minuten als PDF per Download und E-Mail. Alte Kaufverträge holst du dir aus der Urkundensammlung dazu, sofern sie digital hinterlegt sind, im Regelfall ab 2006. Du gehst vorbereitet in den Termin, statt die bezahlte Beratungszeit mit Aktensuche zu verbringen.

  • Eigentumsanteile schwarz auf weiß

    Das B-Blatt zeigt, wem die Liegenschaft zu welchen Anteilen gehört. Für Verlassenschaft, Übergabe und Scheidung ist das die erste Frage, die geklärt sein muss.

  • Lasten verständlich erklärt

    Die Grundbuch-Risikoanalyse liest den gekauften Auszug automatisch aus und zeigt Wohnrechte, Fruchtgenuss, Pfandrechte und Veräußerungsverbote als Ampel-Bericht, ohne Amtsdeutsch.

  • Wert grob einordnen

    Die kostenlose Karte zeigt €/m²-Mediane für Kauf und Miete je Bezirk und PLZ sowie Baulandpreise je Bezirk. So bekommst du ein erstes Gefühl dafür, was das geerbte Haus wert sein könnte.

Diese Karten-Ebenen sind für dich relevant

  • Katasterplan

    Grundstücksgrenzen und Grundstücksnummern zeigen dir, welche Parzellen zur Liegenschaft gehören, bevor du den Auszug für das richtige Grundstück bestellst.

  • Immobilienpreise

    €/m²-Mediane für Kauf und Miete je Bezirk und PLZ helfen dir, den Wert des geerbten Hauses vor Gesprächen mit Steuerberater, Miterben oder Makler grob einzuordnen.

  • Grundstückspreise

    Baulandpreise je Bezirk ordnen ein, was der Grund selbst wert ist, wichtig bei unbebauten Erbgrundstücken und für eine faire Aufteilung unter Geschwistern.

  • Flächenwidmung

    Ob Bauland oder Grünland entscheidet über den Wert eines geerbten Grundstücks, die Widmung siehst du für alle Bundesländer direkt auf der Karte.

  • Hochwasserkarte

    Die HQ30/HQ100/HQ300-Zonen zeigen, ob die Liegenschaft hochwassergefährdet ist, relevant für Versicherung, Sanierungsentscheidungen und einen späteren Verkauf.

  • Denkmalliste

    Bei älteren Häusern siehst du sofort, ob Denkmalschutz besteht, das beeinflusst Umbau, Sanierung und Verkaufswert.

Alle Ebenen liegen in einer Karte übereinander: Karte mit passenden Ebenen öffnen.

So setzt du Grundblick ein

  1. 01

    Liegenschaft finden

    Gib die Adresse oder Grundstücksnummer in die kostenlose Karte ein und prüfe anhand der Grundstücksgrenzen, ob es die richtige Liegenschaft ist. Der Einstieg ist immer die Adresse oder das Grundstück, eine Suche nach Personen ist im Grundbuch gesetzlich nicht erlaubt.

  2. 02

    Auszüge bestellen

    Wähle Grundbuchauszug, historischen Auszug oder den Kaufvertrag aus der Urkundensammlung (sofern digital hinterlegt, im Regelfall ab 2006), auf Wunsch mit Risikoanalyse als Lasten-Ampel. Nach der Zahlung kommen die PDFs in Minuten per Download und E-Mail.

  3. 03

    Vorbereitet in den Termin

    Mit Auszug, Ampel-Bericht und historischen Unterlagen gehst du zu Notar, Gericht oder Steuerberater und nutzt die Beratungszeit für Entscheidungen statt für die Beschaffung von Unterlagen.

Grundbuchauszug eines Verstorbenen anfordern: so gehst du vor

Nach einem Todesfall stellt sich schnell die Frage, wie du an den Grundbuchauszug der geerbten Liegenschaft kommst. Wichtig zu wissen: Eine Suche nach dem Namen der verstorbenen Person ist im Grundbuch gesetzlich unzulässig (§ 6 GUG), das gilt für alle Anbieter in Österreich. Der Weg führt immer über die Liegenschaft selbst. Du gibst die Adresse oder die Grundstücksnummer des Hauses in die Suche ein, prüfst auf der Karte, ob es das richtige Grundstück ist, und bestellst den amtlich signierten Auszug. Wie du die richtige Liegenschaft sicher findest, erklärt Schritt für Schritt unsere Seite zum Thema Eigentümer herausfinden.

Für das Verlassenschaftsverfahren besorgt der Notar als Gerichtskommissär die amtlichen Unterlagen selbst. Trotzdem zahlt es sich aus, den Auszug vorab zu lesen: Das B-Blatt zeigt schwarz auf weiß, wem die Liegenschaft zu welchen Anteilen gehört, etwa ob die Eltern je zur Hälfte eingetragen waren. Das C-Blatt zeigt Pfandrechte, Wohnrechte und andere Lasten. Wer das vor dem ersten Termin kennt, kann gezielt fragen und erlebt bei Gericht keine Überraschungen.

Oft reicht der aktuelle Auszug nicht. Ein historischer Grundbuchauszug zeigt auch gelöschte Eintragungen und frühere Eigentümer. Damit kannst du alte Eigentümer im Grundbuch herausfinden und Übertragungen über Jahrzehnte nachvollziehen. Auch den alten Kaufvertrag aus dem Grundbuch anzufordern ist möglich, sofern er digital in der Urkundensammlung hinterlegt ist, im Regelfall ab 2006. Ältere Verträge sind oft nicht digital hinterlegt und dann nicht sofort als PDF abrufbar. Ist die Urkunde vorhanden, beantwortet sie die häufige Rückfrage von Notar und Steuerberater, wann und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft seinerzeit erworben wurde. Was der historische Auszug genau enthält, steht auf unserer Erklärseite zum historischen Grundbuchauszug.

Schenkung, Übergabe und Scheidung: welche Rechte im Grundbuch stehen

Wenn Eltern das Haus an die Kinder überschreiben, gehören ins Grundbuch meist mehr als nur die neuen Eigentümer: Ein Wohnrecht oder ein Fruchtgenussrecht sichert die Eltern ab, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot schützt vor einem Verkauf ohne ihre Zustimmung. Bevor der Notar den Übergabsvertrag aufsetzt, solltest du wissen, was jetzt schon eingetragen ist. Ein bestehendes Pfandrecht der Bank etwa gehört vor der Übergabe auf den Tisch.

Genau dafür gibt es die Grundbuch-Risikoanalyse als Zusatzbericht zum Auszug: Sie liest den gekauften Auszug automatisch aus und übersetzt das C-Blatt in einen Ampel-Bericht. Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Wohnrechte und Veräußerungsverbote siehst du auf einen Blick, mit verständlicher Erklärung statt Fachbegriffen. So gehst du mit einer konkreten Fragenliste in den Termin und nutzt die Zeit von Notar oder Anwalt für Entscheidungen.

Auch bei einer Scheidung ist das Grundbuch der neutrale Ausgangspunkt für die Frage, wem das Haus gehört: Das B-Blatt zeigt die Eigentumsanteile beider Partner, das C-Blatt die gemeinsamen Kredite als Pfandrechte. Ein aktueller Auszug schafft eine sachliche Grundlage für die Aufteilung, bevor Emotionen und Anwaltskosten steigen.

Wert einordnen und Fakten sammeln: eine Karte statt vieler Einzelabfragen

Haus geerbt, was ist es wert? Für eine erste Einordnung musst du kein Gutachten beauftragen. Die kostenlose Grundblick-Karte zeigt Immobilienpreise als €/m²-Mediane für Kauf und Miete je Bezirk und Postleitzahl sowie Baulandpreise je Bezirk. Zusammen mit Flächenwidmung und Grundstücksgrenzen aus dem Kataster bekommst du ein realistisches erstes Bild, mit dem du Steuerberater, Makler oder Miterben auf Augenhöhe begegnest. Ein Sachverständigengutachten ersetzt das nicht, aber es ordnet die Größenordnung ein.

Ohne Grundblick müsstest du diese Fakten einzeln zusammensuchen: den Kataster in einem Portal, die Flächenwidmung im GIS-Dienst des jeweiligen Bundeslands, Hochwasserzonen und andere Naturgefahren in eigenen Fachportalen, Preisdaten wieder woanders. Grundblick legt über 50 Ebenen über eine einzige Karte: Ein Klick auf das Grundstück zeigt Grenzen, Widmung, Naturgefahren, Lärm und Preise am Punkt. Für die Unterlagenmappe exportierst du den Kartenausschnitt als PDF oder teilst den Link mit Geschwistern und Miterben.

Alles auf dieser Karte ist Erstinformation und ersetzt keine behördliche Auskunft. Für die rechtlich maßgeblichen Fakten bestellst du den amtlich signierten Grundbuchauszug, ausgestellt über eine vom BMJ autorisierte Verrechnungsstelle. Die Deutung im Einzelfall bleibt bei Notar, Anwalt oder Steuerberater, Grundblick sorgt dafür, dass du gut vorbereitet dort ankommst.

Passende Berichte und Dokumente

Grundbuchauszug

Der amtlich signierte Auszug der geerbten oder zu übergebenden Liegenschaft, bestellt über die Adresse, in Minuten als PDF für Notar, Gericht und Steuerberater.

Historischer Grundbuchauszug

Zeigt gelöschte Eintragungen und frühere Eigentümer, oft die einzige Möglichkeit, alte Rechte und Übertragungen für Verlassenschaft oder Steuerfragen nachzuvollziehen.

Kaufvertrag aus dem Grundbuch

Der alte Kaufvertrag aus der Urkundensammlung beantwortet die häufige Rückfrage von Notar und Steuerberater, wann und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft seinerzeit erworben wurde, sofern er dort digital hinterlegt ist, im Regelfall ab 2006.

Grundbuch-Risikoanalyse

Der Zusatzbericht zum Grundbuchauszug übersetzt das C-Blatt in eine Ampel: Wohnrechte, Fruchtgenuss, Pfandrechte und Verbote auf einen Blick, bevor du sie mit dem Notar besprichst.

Alle Preise inklusive Umsatzsteuer auf der Preisübersicht. Grundbuchauszüge sind amtlich signiert und kommen über eine vom BMJ autorisierte Verrechnungsstelle.

Erstinformation, keine Gewähr

Karte und Berichte dienen der Orientierung und Vorprüfung. Sie ersetzen keine behördliche Auskunft, keine Rechtsberatung und kein Gutachten.

Häufige Fragen: Erben, Schenkung und Scheidung

01Kann ich den Grundbuchauszug eines Verstorbenen anfordern?

Ja, aber nur über die Liegenschaft, nicht über den Namen. Eine Personensuche im Grundbuch ist nach § 6 GUG gesetzlich unzulässig, auch bei Verstorbenen. Wenn du die Adresse oder Grundstücksnummer des Hauses kennst, bestellst du den amtlich signierten Auszug in wenigen Minuten als PDF.

02Ich habe ein Haus geerbt. Wie sehe ich, wer im Grundbuch eingetragen ist?

Bestelle über die Adresse den aktuellen Grundbuchauszug. Im B-Blatt stehen alle Eigentümer mit ihren Anteilen, im C-Blatt eingetragene Lasten wie Pfandrechte oder Wohnrechte. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du auf unserer Seite Eigentümer herausfinden.

03Wann brauche ich einen historischen Grundbuchauszug?

Wenn dich gelöschte Eintragungen interessieren: frühere Eigentümer, getilgte Pfandrechte, erloschene Rechte. Im Verlassenschaftsverfahren und bei steuerlichen Fragen wollen Notar oder Steuerberater oft nachvollziehen, wann eine Liegenschaft erworben oder übertragen wurde. Genau das zeigt der historische Auszug.

04Kann ich den alten Kaufvertrag aus dem Grundbuch anfordern?

Ja, sofern der Vertrag digital in der Urkundensammlung hinterlegt ist. Das ist im Regelfall ab 2006 der Fall: Solche Urkunden kannst du in Minuten als PDF bestellen, praktisch, wenn der Originalvertrag in den Familienunterlagen nicht mehr auffindbar ist. Ältere Verträge sind oft nicht digital hinterlegt und dann nicht sofort als PDF abrufbar.

05Was bedeutet ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht im Grundbuch für mich als Erbe?

Solche Rechte stehen im C-Blatt und bleiben bei einem Eigentümerwechsel grundsätzlich aufrecht, solange die berechtigte Person lebt. Die Grundbuch-Risikoanalyse zeigt dir solche Eintragungen als verständlichen Ampel-Bericht. Was ein Recht in deinem konkreten Fall bedeutet, klärst du mit Notar oder Anwalt, Grundblick ist Erstinformation und ersetzt keine Rechtsberatung.

06Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?

Das Grundbuch beantwortet den ersten Teil der Frage: Im B-Blatt stehen die eingetragenen Eigentümer und ihre Anteile, etwa je zur Hälfte. Wie das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird, ist eine rechtliche Frage für Anwalt oder Gericht. Der aktuelle Auszug liefert dafür die sachliche Grundlage.

07Ich möchte mein Haus an meine Kinder überschreiben. Welchen Grundbuchauszug brauche ich dafür?

Für die Überschreibung brauchst du einen aktuellen, amtlich signierten Grundbuchauszug der Liegenschaft, den der Notar für den Übergabsvertrag verlangt. Er zeigt im B-Blatt die Eigentumsanteile und im C-Blatt bestehende Lasten, etwa ein Pfandrecht der Bank, das vor der Übergabe geklärt sein sollte. Über Grundblick bekommst du ihn in Minuten als PDF, ausgestellt über eine vom BMJ autorisierte Verrechnungsstelle; die Liegenschaft findest du über die Adresse.

08Wie finde ich heraus, was mein geerbtes Haus ungefähr wert ist?

Einen ersten Anhaltspunkt liefert dir die kostenlose Grundblick-Karte: Sie zeigt Immobilienpreise als €/m²-Mediane für Kauf und Miete je Bezirk und Postleitzahl sowie Baulandpreise je Bezirk. Zusammen mit Flächenwidmung und Grundstücksgrenzen bekommst du eine realistische Größenordnung, mit der du Steuerberater, Makler oder Miterben auf Augenhöhe begegnest. Das ist Erstinformation und ersetzt kein Sachverständigengutachten.

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